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Wenn die fertige Zeichnung trotz gründlich abgesprochener Nachbearbeitung nicht gefällt:

Die Zeichnung verbleibt bei mir und darf unter «FREIE WERKE» zum Kauf angeboten werden.
Die Vorauszahlung wird als Material- und Aufwandsentschädigung einbehalten. Die Restzahlung entfällt.